Sachen gibt’s. Und neuerdings auch das Leistungsschutzrecht. Das heißt vorausgesetzt es wird nicht doch noch im Bundesrat gekippt. CDU, FDP und diverse Abgeordnete der Opposition, die es versäumt haben zur Abstimmung zu erscheinen, haben’s jedenfalls heute morgen erstmal durchgeprügelt. Hier zusammengefasst.
Tja. Was soll ich sagen? R.I.P. liebe Zeitungsverlage? Vielleicht? Denn: Korrigiert mich, aber es ist doch nunmal so:
Zeitungen stellen Inhalte ins Internet – nicht weil sie es müssen, sondern weil sie es wollen. Dazu zwingt sie keiner. Ebensowenig werden sie gezwungen sich bei den Suchmaschinen listen zu lassen. Jeder Websitebetreiber kann selbst entscheiden, ob er in Suchmaschinen auftauchen will – oder eben nicht. Nennt mich waghalsig, aber daraus schließe ich: Wenn eine Zeitung a) ihre Inhalte im Internet veröffentlicht und sich b) in Suchmaschinen listen lässt, möchte sie, dass Leute eben über diese Suchmaschinen auf ihre Seite gelangen – denn Klicks sind schließlich Geld.
So weit so gut. Das Leistungsschutzrecht soll nun aber unterbinden, dass Webdienste kostenfrei, sprich ohne vorab erworbene Lizenzen Vorschauen auf Seiten erstellen. Dabei geht es bereits um wenige Sätze bzw. um alles, was nicht unter die Kategorie „kleinste Textausschnitte“ fällt (-> was das genau bedeutet, weiß derzeit keiner so genau.). Nun. Also. Da, wo ich herkomme, gilt es als Werbung, wenn als Eyecatcher drei/vier Sätze Vorschau angezeigt werden. Aber was weiß ich schon? Außer vielleicht: Wer klickt schon auf Inhalte, bei denen grad mal die Überschrift gesehen werden kann? Kein Bild, keine einleitenden Worte, kein gar nichts? Ich jedenfalls nicht. – Ganz besonders nicht bei der Flut an Informationen, die einem täglich entgegenrollen – und die man täglich sucht. Ich habe weder Zeit noch Lust auf gut Glück alles mögliche anzuklicken. Aber vielleicht tickt der Rest des Internets ja ganz anders. Na. Oder aber – was ich persönlich für wahrscheinlicher halte: Die Verlage bauen schlicht und ergreifend darauf, dass Google die Lizenzen schon zahlen wird.
Nun ja. Das ist aber längst nicht alles: Während des Prä-Abstimmungs-Geschwurbel im Bundestag hat irgendso ein Herr die steile These vorgetragen, dass soziale Netzwerke vom Leistungsschutzrecht nicht betroffen sind. Soso. Der wird’s bestimmt wissen….? Und ich nehme mal an, dass er deswegen denkt, dass er es weiß, weil das Leistungsschutzrecht eben nur dann greifen soll, wenn mit den Vorschauen Kohle gemacht wird. Mhmm.
Ich würde hingegen eher vermuten, dass das Leistungsschutzrecht in Netzwerken nur dann nicht greift, wenn die Profile a) nicht kommerziell und b) nicht öffentlich sind. Also ähnlich wie bei Fotos und Musik auch. Aber das weiß die CDU/ FDP sicherlich auch besser als ich….? Und auch, warum das soziale Netzwerke nicht betreffen sollte. Denn es ist ja nunmal so: Welche Privatperson hat in sozialen Netzwerken schon die Reichweiten von öffentlichen Profilen mit z.T. zehntausenden von Followern? Gerade die öffentlichen Profile sind doch die, die massenhaft Klicks zu den Verlagen generieren. – Auch deswegen, weil von dort aus massenhaft in die privaten Profile hineingeteilt wird.
Hach. Und ab wann ist ein öffentliches Profil eigentlich kommerziell? Erst dann, wenn Werbung drauf ist? Und darf eine Partei wie z.B. die FDP auf ihrer Facebook-Seite weiterhin Zeitungsartikel mit Vorschauen veröffentlichen – ohne Lizenzen zu erwerben?
Mhmm? Ich weiß es nicht? Und genau deswegen ist hier im Blog ab sofort Schluss mit Gratis-Werbung für Verlage. Sprich all diejenigen, die sich nicht klar vom Leitungsschutzrecht distanzieren, werden hier weder zitiert noch verlinkt. Grund: Kein Bock auf Abmahnungen. Kann ich mir nicht leisten.
:/
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